Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0, gültig ab 14. September 2026.
Diese Bedingungen gelten für die über hedgego.at beauftragte Feasibility-Analyse. Anbieterin ist die HedgeGo GmbH, Promenadegasse 51, 1170 Wien, Österreich, eingetragen beim Handelsgericht Wien unter FN 573560x, UID-Nummer ATU77774106.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Die Feasibility-Analyse wird ausschließlich Unternehmern angeboten. Mit der Beauftragung bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG handeln und die Beauftragung zum Betrieb Ihres Unternehmens gehört. Mit Verbrauchern kommen für diese Leistung keine Verträge zustande.
Diese Bedingungen gelten allein für die Feasibility-Analyse. Die Umsetzung einer Hedging- oder Optimierungslösung ist ein eigener Schritt auf Grundlage einer eigenen Vereinbarung, siehe Punkt 12.
Ihre eigenen Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir haben sie schriftlich angenommen.
2. Gegenstand der Leistung
Für jedes beauftragte Material erstellen wir ein Analysedokument auf Basis der von Ihnen übermittelten Preishistorie. Es enthält vier Ergebnisse:
- – Ihren Risikoindex, berechnet aus dem gewichteten durchschnittlichen Preis des Materials;
- – einen gewichteten Korb handelbarer Instrumente, der diesen Index abbildet;
- – eine vergleichende Darstellung beider ab Anfang 2020, Jahr für Jahr;
- – das Ergebnis in Euro und als Prozentsatz des Risikos.
Welche Fassung Sie erhalten, hängt von dem Ziel ab, das Sie für dieses Material festlegen. Hedging verfolgt Ihr Preisrisiko eng. Optimierung schützt die Bilanz in negativen Phasen.
Sie erhalten je beauftragtem Material ein eigenes Analysedokument.
3. Zustandekommen des Vertrages
Das Absenden des Formulars auf unserer Website ist Ihr Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit dem Abschluss der Zahlung zustande. Diese Bedingungen akzeptieren Sie im Zahlungsvorgang, bevor die Zahlung durchgeführt wird.
Wir bestätigen den Vertrag per E-Mail. Diese E-Mail enthält je Material eine Datentabelle sowie einen Link für die Rückübermittlung Ihrer ausgefüllten Daten. Bitte bewahren Sie sie auf.
4. Preise, Steuern und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
- 3.500 EUR je Material für Kunststoffe, Stahl, Papier und Holz;
- 4.900 EUR je Material für jedes andere Material.
Jedes Material wird einzeln analysiert und einzeln abgerechnet. Eine Anfrage über zwei Materialien bedeutet zwei Analysen.
Die Umsatzsteuer wird nach österreichischem Recht verrechnet. Für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die eine gültige UID-Nummer bekannt geben, gilt das Reverse-Charge-Verfahren; österreichische Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht verrechnet. Die Zahlung erfolgt im Bestellvorgang mittels Karte. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.
5. Das Entgelt wird nicht rückerstattet
Die Zahlung ist mit der Beauftragung fällig und wird nicht rückerstattet.
Das Entgelt gilt der Analyse selbst, nicht einem bestimmten Ergebnis. Ergibt die Analyse, dass Proxy Hedging für Ihr Material nicht möglich ist oder den von uns angestrebten Deckungsgrad nicht erreicht, dann ist genau das die Antwort, für die Sie bezahlt haben. Sie erhalten diese Antwort samt den zugrunde liegenden Berechnungen, und das Entgelt bleibt bestehen.
Da Sie als Unternehmer abschließen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Ihre Rechte für den Fall, dass wir die Analyse überhaupt nicht liefern, bleiben unberührt.
6. Ihre Mitwirkung
Die Analyse hängt vollständig von den Daten ab, die Sie beistellen. Sie übermitteln uns Ihre Einkaufspreishistorie je Material in der Struktur, die in der von uns übermittelten Tabelle vorgegeben ist: Datum, Volumen, Maßeinheit und Preis je Einheit.
Wir benötigen Preisdaten mindestens monatlich über mindestens zehn Jahre zurück. Die Analyse umfasst den Zeitraum ab 2020 und benötigt dafür eine Zeitreihe, die bis 2014 zurückreicht, weil sechs Trainingsjahre für eine belastbare Berechnung erforderlich sind. Preisdaten mit geringerer Frequenz als monatlich analysieren wir nicht.
Die ausgefüllte Tabelle übermitteln Sie über den Upload-Link aus unserer E-Mail. Der Link gehört zu Ihrer Beauftragung, ist 90 Tage gültig und kann mehrfach verwendet werden.
Sind die beigestellten Daten für eine belastbare Berechnung unzureichend, unrichtig oder zu lückenhaft, teilen wir Ihnen das mit. Auch das ist ein Ergebnis der Analyse, und das Entgelt bleibt bestehen.
7. Lieferzeit
Wir liefern die Analyse innerhalb von 72 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Daten. Die Frist beginnt mit der Vollständigkeit Ihrer Daten, nicht mit der Beauftragung. Für Kunststoffe, Stahl, Papier und Holz erfolgt die Übermittlung häufig rascher.
Wie lange Sie für die Zusammenstellung Ihrer Preishistorie benötigen, liegt allein bei Ihnen. Verzögerungen aus unvollständigen oder unbrauchbaren Daten sind uns nicht zuzurechnen.
8. Was die Analyse nicht ist
Dieser Punkt beschreibt die Grenzen unserer Leistung. Bitte lesen Sie ihn aufmerksam.
Die Analyse ist keine Anlageberatung und keine finanzielle, steuerliche oder rechtliche Beratung. Sie ist keine Empfehlung, ein Geschäft abzuschließen oder zu unterlassen. Wir beurteilen nicht, ob ein Instrument für Sie geeignet oder angemessen ist.
Die Ergebnisse sind historisch. Sie beschreiben, wie sich der Ansatz gegenüber bereits gezahlten Preisen verhalten hätte. Sie sind eine Aufzeichnung, keine Prognose, und keine Zusage desselben Ergebnisses für die Zukunft oder für andere Materialien.
Wir sagen keinen bestimmten Deckungsgrad zu. Wenn wir von einer Reduktion des Preisschwankungsrisikos um 80 bis 90 Prozent sprechen, ist das das Ziel, auf das wir hinarbeiten, sofern der Ansatz passt, und kein zugesichertes Ergebnis.
Wir führen keine Transaktionen aus. Wir rechnen. Kauf und Verkauf von Rohstoffkontrakten erfolgen durch einen Vermögensverwalter, eine Bank oder einen Broker auf Grundlage Ihrer eigenen Vereinbarungen mit diesen.
Jede Entscheidung auf Basis der Analyse treffen Sie selbst.
9. Nutzungsrechte
Sie erhalten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Analyse für Ihre eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Dies umfasst ausdrücklich die Weitergabe an Ihren Vermögensverwalter, Ihre Bank, Ihre Wirtschaftsprüfer und Ihre Berater zum Zweck der Beurteilung oder Umsetzung einer Hedging- oder Optimierungslösung.
Eine Veröffentlichung, ein Verkauf oder eine Weitergabe an Mitbewerber von uns ist nicht gestattet. Die zur Erstellung verwendeten Methoden, Modelle und Codes bleiben unser Eigentum.
10. Vertraulichkeit und Ihre Daten
Wir behandeln Ihre Einkaufsdaten vertraulich. Sie werden zu keinem Zeitpunkt an einen Vermögensverwalter oder eine Bank weitergegeben; diese Trennung ist Teil unserer Arbeitsweise und keine Option darin.
Erteilen Sie nicht binnen drei Monaten einen Folgeauftrag, werden Ihre Daten gelöscht. Entscheiden Sie sich später doch für eine Umsetzung, fällt das Entgelt für die nochmalige Berechnung erneut an.
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, ist in unserer Datenschutzerklärung dargestellt.
11. Haftung
Für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden haften wir unbeschränkt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnis sowie mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden jeder Art haften wir nicht; dies gilt auch für Schäden aus Sicherungsentscheidungen, die auf Basis der Analyse getroffen wurden.
Abgesehen von den im ersten Absatz genannten Fällen ist unsere Haftung der Höhe nach mit dem für die betreffende Analyse gezahlten Entgelt begrenzt.
Diese Beschränkungen gelten für Ansprüche jeder Rechtsnatur sowie für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
12. Die Umsetzung ist ein eigener Schritt
Ein positives Feasibility-Ergebnis verpflichtet keine der beiden Seiten zur Umsetzung. Die Umsetzung ist eine eigene Entscheidung und bedarf einer eigenen Vereinbarung, in deren Rahmen Sie sich auch zur laufenden Beistellung aktueller Preisdaten verpflichten.
Bei einer Umsetzung schulden wir eine Rechenleistung. Die Auswahl und Ausführung konkreter Kontrakte erfolgt durch einen Vermögensverwalter oder eine Bank und durch einen Broker an der Börse. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kontrolle der Auswahl, bevor etwas ausgeführt wird.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht zuständig.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung in Kraft stehende Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.